Grundstücks­entwässerungs­anlagen nach §13b HmbAbwG

Die Grundstücks­entwässerungs­anlage dient der umweltgerechten Ableitung von anfallendem Niederschlagswasser und Abwässern von Grundstücken und Gebäuden.

In Hamburg fällt rund 740 mm/m2 Niederschlagswasser im Jahresmittel, daher ist eine fachgerechte und zugleich kompetente Grundplanung nach DIN und nach §13b des Hamburgischen Abwassergesetzes für das anfallende und abzuleitende Abwasser unumgänglich.

(040) 899 60 60-0info@haustechnik-hamburg.de

Als anerkannter und nach §13b des HmbAbwG zertifizierter Fachbetrieb bieten wir Ihnen folgende Ausführungsbereiche an

  • Errichten, Ändern und Abbrechen von Grundstücksentwässerungsanlagen außerhalb und unterhalb von Gebäuden ohne Abwasserbehandlungen mit Ausnahmen von Sand- und Schlammfängen
  • Errichten, Ändern und Abbrechen von Grundstücksentwässerungsanlagen außerhalb von Gebäuden für die Ableitung von Niederschlagswasser
  • Errichten, Ändern und Abbrechen von Abscheideranlagen
  • Prüfung von Grundstücksentwässerungsanlagen außerhalb und unterhalb von Gebäuden auf Dichtheit und Funktionsfähigkeit (Dichtheitsprüfung)

Weitere Qualifizierungen im Überblick

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